Energieausweis

Potentielle Mieter oder Käufer sollen durch den Energieausweis schnell Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie erhalten können.  Nach Baufertigstellung eines Neubaus, bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder wenn - in Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Modernisierung - eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgte,  ist die Vorlage bzw. die Erstellung eines Energieausweises oder Energiepass daher gesetzliche Pflicht!


Welchen Energieausweis benötigen Sie für Ihr Gebäude?

Bei Wohngebäuden mit über 4 Wohneinheiten oder ab 1978 gebauten Wohnhäusern darf ein einfacher Verbrauchsausweis erstellt werden.

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, fordert der Gesetzgeber den deutlich aufwendigeren und damit auch teureren Bedarfsausweis