Energieberatung Bruns

Ingenieurbüro für Energieeffizienz



Energieberatung Wohngebäude

 Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche und wirschaftlich sinnvolle Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potenzial unter Berücksichtigung aller aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel. Durch eine fachlich geplante energetische Sanierung können  Energieverbrauch und Treibhausgase deutlich reduziert werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb staatlich gefördert. 80% der Beratungskosten übernimmt das Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).



Energieberatung Nichtwohngebäude

Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen und anerkannten Religionsgemeinschaften geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. 



Baubegleitung

Rund um energetische Sanierungs­maßnahmen oder den Neubau eines Effizienzhauses  wird die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energie­effizienz vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dies schließt folgende Aufgaben mit ein: 

  • Beantragung von KfW-Fördermitteln
  • Leistungen zur Detailplanung 
  • Heizlastberechnung
  • Wärmebrückenberechnung
  •  Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung 
  •  Kontrolle der Bauausführung 
  •  Abnahme und Bewertung der Maßnahmen
  • Erstellung des Verwendungsnachweises

        

Energieausweis

Potentielle Mieter oder Käufer sollen durch den Energieausweis schnell Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie erhalten können. Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist die Vorlage eines Energieausweises oder Energiepass daher gesetzliche Pflicht!


Welchen Energieausweis benötigen Sie für Ihr Gebäude?

Bei Wohngebäuden mit über 4 Wohneinheiten oder ab 1978 gebauten Wohnhäusern darf ein einfacher Verbrauchsausweis erstellt werden.

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, fordert der Gesetzgeber den deutlich aufwendigeren und damit auch teureren Bedarfsausweis