Sanierungsfahrplan (isfp)

 Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt Sie, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt Ihnen außer­dem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche und wirschaftlich sinnvolle Sanierungs­maßnahmen und deren Einspar­potenzial unter Berücksichtigung aller aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel. Durch eine fachlich geplante energetische Sanierung können  Energieverbrauch und Treibhausgase deutlich reduziert werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb staatlich gefördert. 80% der Beratungskosten übernimmt das Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).







Energieberatung Nichtwohngebäude: Modul 2

 

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude 

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). 

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. 

Höhe der Förderung 

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: 

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.